Hier konnten bis zum 18.6. Vorschläge für den Namen unserer neuen Kirchengemeinde abgegeben werden. Eine Zusammenfassung der eingegebenen Kommentare finden Sie hier:
Das Entscheidungsgremium der Pfarrgemeinderäte wird in den bis Ende Juli stattfindenden Sitzungen die Vorschläge würdigen, auf der Grundlage der Vorschläge weiter beraten und dann sein Votum nach Freiburg absenden. Dort wird die sachliche Richtigkeit geprüft sowie die weiteren (kirchen)rechtlichen Schritte für die Umsetzung der Namensgebung in die Wege geleitet.
Die Überlegungen zu den Vorschlägen und die weitere Entscheidungsfindung basieren auf folgenden Kriterien:
Der Name der Kirchengemeinde taucht auf allen staatsrechtlich relevanten Dokumenten auf, z.B. auf Rechnungen, Spendenquittungen, kann in der Öffentlichkeit verwendet werden, z.B. in Zeitungsberichten, auf der Homepage und lebt somit auch im Bewusstsein der Menschen. Es gibt keine kirchenrechtlichen Vorgaben. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Name eine räumliche Zuordnung ermöglicht, z.B. die Bezeichnung eines Ortes oder einer Landschaft. Aneinanderreihungen von mehr als zwei Ortsbezeichnungen sind zu vermeiden. Eine Verbindung mit einem Heiligen-Namen ist denkbar.
Mögliche Beispiel aus der Nachbarschaft (natürlich frei erfunden):
Röm.-kath. Kirchengemeinde Odenwald
Röm.-kath. Kirchengemeinde Darmstadt
Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Hemma – Klagenfurt
Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Nazarius – Bergstraße