Der Pfarreirat ist gewählt

19.10.2025 | Impressionen vom Wahlabend und vorläufiges Endergebnis

Der Pfarreirat für die neue Kirchengemeinde Wiesloch ist gewählt. Am Abend des 19.10.2025 fand die Auszählung der Stimmen aus Online-, Brief- und Präsenzwahl im Gemeindezentrum St. Laurentius in Wiesloch statt. Um 21 Uhr wurde das vorläufige Endergebnis bekannt gemacht. So ist nun klar, wer zusammen mit Pfarrer Bernhard Pawelzik und den anderen Verantwortlichen in den kommenden fünf Jahren die neue Pfarrei prägen wird. 

Heiko Wenz, Pfarreiökonom, verkündete die Ergebnisse (siehe unten) aus den vier Stimmbezirken, die sich mit den vier bisherigen Kirchengemeinden decken. Die Wahlbeteiligung betrug 9,28 % im Gebiet der gesamten neuen Kirchengemeinde. Zusammen mit Heiko Wenz bedankte sich Manfred Link, Vorsitzender des Wahlausschusses im Anschluss bei allen Wahlhelferinnen und -helfern. In den Dankesworten hob er Teresa Schmitt aus dem Pfarrbüro in Wiesloch hervor, die die Wahl organisatorisch begleitete und deren Einsatz gerade in den letzten Tagen und Wochen stark gefordert war. Den zukünftigen Pfarreiräten wünschte Link alles Gute und Gottes Segen für ihre Arbeit. 
 
Pfarrer Bernhard Pawelzik schloss sich diesen Dankesworten an und widmete sich besonders dem Wahlvorstand. Neben Manfred Link als Vorsitzendem und Vertreter für den Stimmbezirk Wiesloch engagierten sich Heidrun Becker (Letzenberg), Claudia Lulay (Leimen-Nußloch-Sandhausen), Bernhard Seidl (Walldorf-St. Leon-Rot) und Heiko Wenz (Pfarreiökonom). 
 
Auszählung Letzenberg
Auszählung Wiesloch-Dielheim
Auszählung Leimen-Nußloch-Sandhausen
Auszählung Walldorf-St. Leon-Rot
... auch das gibt es ... 
Heiko Wenz, Theresa Schmitt
Verkündigung des Wahlergebnisses
Dank an den Wahlvorstand
 
 
 
 
 
 
 
Für den Abschluss der Wahl bzw. für die neuen Pfarreiräte stehen jetzt folgende Schritte an: 
Bis eine Woche nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses besteht die Möglichkeit, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben (Genaue Regelung, Info und Kontakt siehe unten). Den Termin für die konstituierende Sitzung wird der Vorstand des Entscheidungsgremiums der jetzigen Pfarrgemeinderäte einberufen. Schon davor werden sich die neu gewählten Gremiumsmitglieder zu einer Klausur treffen, um sich kennen zu lernen und sich mit der Grundausrichtung der neuen Pfarrei, wie sie in der Gründungsvereinbarung zusammen gefasst ist, beschäftigen. 
 
 
Informationen zur Einspruchsfrist aus der
"Wahlordnung für die Pfarreiräte in der Erzdiözese Freiburg"

§ 19 - Wahlprüfung

( 1 ) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person beim Wahlvorstand innerhalb einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen.
( 2 ) Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und zu begründen. Der Einspruch kann nur auf Fehlen von Wählbarkeitsvoraussetzungen in der Person einer bzw. eines Gewählten oder auf Verfahrensmängel gestützt werden, die für das Wahlergebnis erheblich sind.  Der Wahlvorstand entscheidet binnen einer Woche nach Einspruchseingang, ob er dem Einspruch abhilft.  Hilft er dem Einspruch nicht ab, leitet er ihn an den Ordinarius unter Beifügung seiner schriftlichen Stellungnahme weiter.
( 3 )  Über den Einspruch entscheidet der Ordinarius innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Wahltag. Die Entscheidung ist der wahlberechtigten Person, die den Einspruch eingelegt hat, und dem Wahlvorstand zuzusenden.
 
Anschrift Wahlvorstand: 
Wahlvorstand der Pfarreiratswahl
c/o Röm.-kath. Kirchengemeinde Wiesloch-Dielheim
Friedrichstraße 8
69168 Wiesloch